Soon
24.02.2022 18:03 | South Brighton
Untervermietung Mit Gewinn: Erhöhte Miete = Wucher
Ich wohne in einer 3-er Wg als Untermieterin. Als ich vor 1,5 Jahren einzog, unterschrieb ich neben anderen das damaligen Hauptmieterin einen Untermietvertag, im die Warmmiete zwar angegeben, die jeweiligen Nebenkosten (Strom,Internet,) aber nicht aufgeschlüsselt waren, da die Hauptmieterin angeblich „nicht genau wusste" wie hoch diese waren und sie selbst den Betrag der Warmmiete vom Vorgänger übernahm. Vor einem halben Jahr gab es einen wechsle des Hauptmieters. Wir setzten einen neuen Untermietvertrag auf und konnten uns den Betrag der Warmmiete mit den jetzt bekannten Nebenkosten nicht erklären. Nun habe ich das Thema wieder aufgegriffen und es ist alles nochmal neu durchgerechnet. Es stellte sich raus, dass meine Mitbewohnerin und ich seit Mietbeginn knapp 20 Euro mehr Warmmiete zahlen, als die Hauptmieterin. Ich habe nun von meiner jetzigen Hauptmieterin verlangt, und diese Mehrbeträge nachzuzahlen und sie willigte ein. Ich setzte mich ach neben anderen die vorherigen Haupmieterin in Verbindung und schilderte ihr den Fall. Somit übernahm die neue Hauptmieterin den alten Betrag der Warmmiete wieder deren Vorgängerin. Sie bestätigte zwar meine Rechnung und dass ein mehrbertag bestand, sieht sich jedoch nicht dazu verpflichtet eine Nachzahlung zu leisten. Diese Vereinbarung wurde jedoch nie getroffen. Die argumentierte, dass sie schließlich Haupmieterin war und damit mehr Verantwortung hatte und somit mehr Miete verlangen darf. Außerdem hätten wir vor Vertragsbeginn über eine Aufschlüsselung der Nebenkosten sagen hören müssen, oder nicht? Außerdem sag sie, es sei nirgens niedergeschrieben, dass man die Miete durch die Anzahl der in der WG lebenden Personen teilen muss. Wie sieht die Rechtslage hier aus?
Soon
24.02.2022 18:03 | South Brighton
Untervermietung Mit Gewinn: Erhöhte Miete = Wucher
Ich wohne in einer 3-er Wg als Untermieterin. Als ich vor 1,5 Jahren einzog, unterschrieb ich neben anderen das damaligen Hauptmieterin einen Untermietvertag, im die Warmmiete zwar angegeben, die jeweiligen Nebenkosten (Strom,Internet,) aber nicht aufgeschlüsselt waren, da die Hauptmieterin angeblich „nicht genau wusste" wie hoch diese waren und sie selbst den Betrag der Warmmiete vom Vorgänger übernahm. Vor einem halben Jahr gab es einen wechsle des Hauptmieters. Wir setzten einen neuen Untermietvertrag auf und konnten uns den Betrag der Warmmiete mit den jetzt bekannten Nebenkosten nicht erklären. Nun habe ich das Thema wieder aufgegriffen und es ist alles nochmal neu durchgerechnet. Es stellte sich raus, dass meine Mitbewohnerin und ich seit Mietbeginn knapp 20 Euro mehr Warmmiete zahlen, als die Hauptmieterin. Ich habe nun von meiner jetzigen Hauptmieterin verlangt, und diese Mehrbeträge nachzuzahlen und sie willigte ein. Ich setzte mich ach neben anderen die vorherigen Haupmieterin in Verbindung und schilderte ihr den Fall. Somit übernahm die neue Hauptmieterin den alten Betrag der Warmmiete wieder deren Vorgängerin. Sie bestätigte zwar meine Rechnung und dass ein mehrbertag bestand, sieht sich jedoch nicht dazu verpflichtet eine Nachzahlung zu leisten. Diese Vereinbarung wurde jedoch nie getroffen. Die argumentierte, dass sie schließlich Haupmieterin war und damit mehr Verantwortung hatte und somit mehr Miete verlangen darf. Außerdem hätten wir vor Vertragsbeginn über eine Aufschlüsselung der Nebenkosten sagen hören müssen, oder nicht? Außerdem sag sie, es sei nirgens niedergeschrieben, dass man die Miete durch die Anzahl der in der WG lebenden Personen teilen muss. Wie sieht die Rechtslage hier aus?
Soon
24.02.2022 18:02 | South Brighton
Untervermietung Mit Gewinn: Erhöhte Miete = Wucher
Ich wohne in einer 3-er Wg als Untermieterin. Als ich vor 1,5 Jahren einzog, unterschrieb ich neben anderen das damaligen Hauptmieterin einen Untermietvertag, im die Warmmiete zwar angegeben, die jeweiligen Nebenkosten (Strom,Internet,) aber nicht aufgeschlüsselt waren, da die Hauptmieterin angeblich „nicht genau wusste" wie hoch diese waren und sie selbst den Betrag der Warmmiete vom Vorgänger übernahm. Vor einem halben Jahr gab es einen wechsle des Hauptmieters. Wir setzten einen neuen Untermietvertrag auf und konnten uns den Betrag der Warmmiete mit den jetzt bekannten Nebenkosten nicht erklären. Nun habe ich das Thema wieder aufgegriffen und es ist alles nochmal neu durchgerechnet. Es stellte sich raus, dass meine Mitbewohnerin und ich seit Mietbeginn knapp 20 Euro mehr Warmmiete zahlen, als die Hauptmieterin. Ich habe nun von meiner jetzigen Hauptmieterin verlangt, und diese Mehrbeträge nachzuzahlen und sie willigte ein. Ich setzte mich ach neben anderen die vorherigen Haupmieterin in Verbindung und schilderte ihr den Fall. Somit übernahm die neue Hauptmieterin den alten Betrag der Warmmiete wieder deren Vorgängerin. Sie bestätigte zwar meine Rechnung und dass ein mehrbertag bestand, sieht sich jedoch nicht dazu verpflichtet eine Nachzahlung zu leisten. Diese Vereinbarung wurde jedoch nie getroffen. Die argumentierte, dass sie schließlich Haupmieterin war und damit mehr Verantwortung hatte und somit mehr Miete verlangen darf. Außerdem hätten wir vor Vertragsbeginn über eine Aufschlüsselung der Nebenkosten sagen hören müssen, oder nicht? Außerdem sag sie, es sei nirgens niedergeschrieben, dass man die Miete durch die Anzahl der in der WG lebenden Personen teilen muss. Wie sieht die Rechtslage hier aus?
Soon
24.02.2022 18:02 | South Brighton
Untervermietung Mit Gewinn: Erhöhte Miete = Wucher
Ich wohne in einer 3-er Wg als Untermieterin. Als ich vor 1,5 Jahren einzog, unterschrieb ich neben anderen das damaligen Hauptmieterin einen Untermietvertag, im die Warmmiete zwar angegeben, die jeweiligen Nebenkosten (Strom,Internet,) aber nicht aufgeschlüsselt waren, da die Hauptmieterin angeblich „nicht genau wusste" wie hoch diese waren und sie selbst den Betrag der Warmmiete vom Vorgänger übernahm. Vor einem halben Jahr gab es einen wechsle des Hauptmieters. Wir setzten einen neuen Untermietvertrag auf und konnten uns den Betrag der Warmmiete mit den jetzt bekannten Nebenkosten nicht erklären. Nun habe ich das Thema wieder aufgegriffen und es ist alles nochmal neu durchgerechnet. Es stellte sich raus, dass meine Mitbewohnerin und ich seit Mietbeginn knapp 20 Euro mehr Warmmiete zahlen, als die Hauptmieterin. Ich habe nun von meiner jetzigen Hauptmieterin verlangt, und diese Mehrbeträge nachzuzahlen und sie willigte ein. Ich setzte mich ach neben anderen die vorherigen Haupmieterin in Verbindung und schilderte ihr den Fall. Somit übernahm die neue Hauptmieterin den alten Betrag der Warmmiete wieder deren Vorgängerin. Sie bestätigte zwar meine Rechnung und dass ein mehrbertag bestand, sieht sich jedoch nicht dazu verpflichtet eine Nachzahlung zu leisten. Diese Vereinbarung wurde jedoch nie getroffen. Die argumentierte, dass sie schließlich Haupmieterin war und damit mehr Verantwortung hatte und somit mehr Miete verlangen darf. Außerdem hätten wir vor Vertragsbeginn über eine Aufschlüsselung der Nebenkosten sagen hören müssen, oder nicht? Außerdem sag sie, es sei nirgens niedergeschrieben, dass man die Miete durch die Anzahl der in der WG lebenden Personen teilen muss. Wie sieht die Rechtslage hier aus?
Rosita
24.02.2022 18:02 | Manly
Wer Bezahlt Das Brautkleid?
„Wer träumt nicht von einer romantischen Hochzeit ganz in Weiß?
Ein weißes Hochzeitskleid erscheint für uns heute selbstverständlich. Frage in der Sonderbeilage einer Tageszeitung bezogen auf „Hochzeit". Das Braukleid war zu allen Zeiten eher ein Ausdruck der jeweiligen Mode, seltener ein traditions- oder religionsbeladenes Symbol. Blättert man aber in der Photosammlung des Egerland-Museums, entdeckt man die unterschiedlichsten Hochzeitskleider: Man sieht Bräute in schwarzen Kleidern oder einfachen Kostümen, andere mit aufwendig gearbeiteten weißen Hochzeitsroben oder auch Paare in der Egerländer Hochzeitstracht. Im. 15. Jahrhundert trat die Braut mit einem farbigen Hochzeitskleid vorn Altar, aber auch Stoffe aus Silber- oder Goldbrokat waren üblich. So trug Maria Sforza bei ihrer Vermählung mit Maximilian I. im jahr 1493 ein rotseidenen Brautkleid. Im 16. Jahrhundert wurden, beeinflußt durch die spanische Mode, schwarze Brautkleider bevorzugt. Eine vornehme Braut in Regensburg trug Mitte des 17. Jahrhunderts einen meergrünen Unterrock, ihr Kleid - Rock und Wams - war aus pfirsichblütenfarbenem Seidenmoiré, und zu rotseidenem, goldverzierten Strümpfen gehörten weiße, mit rotem Samt und Goldspitze besetzte Schuhe.