Ella
26.03.2022 12:58 | Tallapoosa
Thanks :)
Thanks meant for supplying these very good data.
Terry
26.03.2022 12:53 | Ringsted
Untervermietung Mit Gewinn: Erhöhte Miete = Wucher
Denn noch handelt es sich beim geplanten "Berliner Mietengesetz" nur um einen Beschluss von Eckpunkten. Es gibt bislang also sozusagen nur ein Willenserklärung des Senats, dass das Gesetz kommen und wie es aussehen soll.
Bis dahin sind alle Mieterhöhungen grundsätzlich erstmal zulässig, müssen also vom Mieter nach BGB geprüft und auch gezahlt werden, wenn sie die rechtlichen Kriterien erfüllen. Das fertige Gesetz soll erst zum Januar 2020 Gesetzeskraft erlangen. Erst ab Januar, wenn das neue Gesetz in Kraft ist, kann die Erhöhung gegebenenfalls zurückverlangt werden. Laut Senatsverwaltung ist bei dieser Stichtagsregelung die Zustimmung des Mieters maßgeblich.
Geplant ist aber, dass der Mietendeckel rückwirkend zum 18.6.2019 gelten soll. Nach Auffassung vieler Vermieter gilt der Stichtag hingegen für die Zustellung der Mieterhöhung. Wenn ein Mieter bis zum 18. Juni also bislang nicht zugestimmt hat, dürfte die Mieterhöhung nicht rechtens sein, weil sie dann schon untern "Mietendeckel" fällt.
Darauf zielte auch der Aufruf des Eigentümerverbands Haus & Grund, der Vermieter dazu aufforderte, noch schnell vorm 18.6. Mieterhöhungen rauszuschicken.
Terry
26.03.2022 12:53 | Ringsted
Untervermietung Mit Gewinn: Erhöhte Miete = Wucher
Denn noch handelt es sich beim geplanten "Berliner Mietengesetz" nur um einen Beschluss von Eckpunkten. Es gibt bislang also sozusagen nur ein Willenserklärung des Senats, dass das Gesetz kommen und wie es aussehen soll.
Bis dahin sind alle Mieterhöhungen grundsätzlich erstmal zulässig, müssen also vom Mieter nach BGB geprüft und auch gezahlt werden, wenn sie die rechtlichen Kriterien erfüllen. Das fertige Gesetz soll erst zum Januar 2020 Gesetzeskraft erlangen. Erst ab Januar, wenn das neue Gesetz in Kraft ist, kann die Erhöhung gegebenenfalls zurückverlangt werden. Laut Senatsverwaltung ist bei dieser Stichtagsregelung die Zustimmung des Mieters maßgeblich.
Geplant ist aber, dass der Mietendeckel rückwirkend zum 18.6.2019 gelten soll. Nach Auffassung vieler Vermieter gilt der Stichtag hingegen für die Zustellung der Mieterhöhung. Wenn ein Mieter bis zum 18. Juni also bislang nicht zugestimmt hat, dürfte die Mieterhöhung nicht rechtens sein, weil sie dann schon untern "Mietendeckel" fällt.
Darauf zielte auch der Aufruf des Eigentümerverbands Haus & Grund, der Vermieter dazu aufforderte, noch schnell vorm 18.6. Mieterhöhungen rauszuschicken.
Terry
26.03.2022 12:53 | Ringsted
Untervermietung Mit Gewinn: Erhöhte Miete = Wucher
Denn noch handelt es sich beim geplanten "Berliner Mietengesetz" nur um einen Beschluss von Eckpunkten. Es gibt bislang also sozusagen nur ein Willenserklärung des Senats, dass das Gesetz kommen und wie es aussehen soll.
Bis dahin sind alle Mieterhöhungen grundsätzlich erstmal zulässig, müssen also vom Mieter nach BGB geprüft und auch gezahlt werden, wenn sie die rechtlichen Kriterien erfüllen. Das fertige Gesetz soll erst zum Januar 2020 Gesetzeskraft erlangen. Erst ab Januar, wenn das neue Gesetz in Kraft ist, kann die Erhöhung gegebenenfalls zurückverlangt werden. Laut Senatsverwaltung ist bei dieser Stichtagsregelung die Zustimmung des Mieters maßgeblich.
Geplant ist aber, dass der Mietendeckel rückwirkend zum 18.6.2019 gelten soll. Nach Auffassung vieler Vermieter gilt der Stichtag hingegen für die Zustellung der Mieterhöhung. Wenn ein Mieter bis zum 18. Juni also bislang nicht zugestimmt hat, dürfte die Mieterhöhung nicht rechtens sein, weil sie dann schon untern "Mietendeckel" fällt.
Darauf zielte auch der Aufruf des Eigentümerverbands Haus & Grund, der Vermieter dazu aufforderte, noch schnell vorm 18.6. Mieterhöhungen rauszuschicken.
Terry
26.03.2022 12:53 | Ringsted
Untervermietung Mit Gewinn: Erhöhte Miete = Wucher
Denn noch handelt es sich beim geplanten "Berliner Mietengesetz" nur um einen Beschluss von Eckpunkten. Es gibt bislang also sozusagen nur ein Willenserklärung des Senats, dass das Gesetz kommen und wie es aussehen soll.
Bis dahin sind alle Mieterhöhungen grundsätzlich erstmal zulässig, müssen also vom Mieter nach BGB geprüft und auch gezahlt werden, wenn sie die rechtlichen Kriterien erfüllen. Das fertige Gesetz soll erst zum Januar 2020 Gesetzeskraft erlangen. Erst ab Januar, wenn das neue Gesetz in Kraft ist, kann die Erhöhung gegebenenfalls zurückverlangt werden. Laut Senatsverwaltung ist bei dieser Stichtagsregelung die Zustimmung des Mieters maßgeblich.
Geplant ist aber, dass der Mietendeckel rückwirkend zum 18.6.2019 gelten soll. Nach Auffassung vieler Vermieter gilt der Stichtag hingegen für die Zustellung der Mieterhöhung. Wenn ein Mieter bis zum 18. Juni also bislang nicht zugestimmt hat, dürfte die Mieterhöhung nicht rechtens sein, weil sie dann schon untern "Mietendeckel" fällt.
Darauf zielte auch der Aufruf des Eigentümerverbands Haus & Grund, der Vermieter dazu aufforderte, noch schnell vorm 18.6. Mieterhöhungen rauszuschicken.